Was kostet ein Architekt? Honorare, HOAI und Praxisbeispiel

Was kostet ein Architekt? Diese Frage steht am Anfang fast jedes Bauvorhabens – und sie lässt sich selten mit einer einzigen Zahl beantworten. Das Honorar hängt von den Baukosten, vom Schwierigkeitsgrad des Projekts und vom beauftragten Leistungsumfang ab. Als grobe Faustregel gilt: Bei einer Vollbeauftragung über alle Planungs- und Bauphasen hinweg liegt das Architektenhonorar häufig in der Größenordnung von 10 bis 15 Prozent der Baukosten.
Den rechnerischen Rahmen liefert nach wie vor die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021. Wichtig zu wissen: Seit 2021 sind die früheren verbindlichen Mindest- und Höchstsätze entfallen. Die HOAI dient nur noch als Orientierung – Architektenhonorare sind frei verhandelbar. In der Praxis rechnen die meisten Büros dennoch weiter nach der HOAI-Systematik ab.
Der folgende Beitrag schlüsselt auf, wie sich das Honorar zusammensetzt – von den Leistungsphasen über die Kosten je Projektart bis zum durchgerechneten Praxisbeispiel für ein Einfamilienhaus.
Was kostet ein Architekt? Honorare und Leistungen im Überblick
Wer wissen will, was ein Architekt kostet, muss zunächst klären, wofür er ihn beauftragt: für die komplette Begleitung von der ersten Skizze bis zur Schlüsselübergabe oder nur für einzelne Bausteine wie die Genehmigungsplanung. Entsprechend groß ist die Spannweite: Eine Erstberatung gibt es ab wenigen hundert Euro, eine reine Bauantragsplanung für ein Einfamilienhaus kostet häufig 13.000 bis 16.000 €, eine Vollbeauftragung bewegt sich im Bereich von 50.000 bis 60.000 €.
Eingeordnet in die gesamten Hausbau-Kosten relativiert sich diese Summe: Das Honorar macht bei vollem Leistungsumfang meist 10 bis 15 Prozent der Baukosten aus. Dafür übernimmt der Architekt nicht nur den Entwurf, sondern auch Ausschreibung, Vergabe und die Überwachung der Bauausführung – Leistungen, die einen Teil ihres Preises oft wieder einspielen.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Architekten?
Vier Stellgrößen bestimmen das Honorar maßgeblich. Erstens die anrechenbaren Kosten: Je teurer das Bauwerk, desto höher fällt das Honorar aus – allerdings unterproportional, denn die HOAI-Tafelwerte sind degressiv gestaffelt. Zweitens die Honorarzone, also der planerische Schwierigkeitsgrad des Gebäudes. Drittens der Leistungsumfang: Wer nur bis zum Bauantrag plant, zahlt rund ein Viertel dessen, was eine Komplettbetreuung kostet. Viertens der vereinbarte Honorarsatz – seit 2021 reine Verhandlungssache.
Hinzu kommen Zuschläge fürs Bauen im Bestand sowie regionale Unterschiede, die vor allem bei Stundensätzen durchschlagen. Nicht zu vergessen: Das Architektenhonorar ist selbst ein Teil der Baunebenkosten, die Bauherren zusätzlich zu den reinen Bau- und Grundstückskosten einplanen müssen.
Architektenhonorar nach HOAI: Berechnung und Honorarzonen
Die HOAI 2021 berechnet das Honorar für Gebäudeplanung nach einem festen Schema: anrechenbare Kosten ermitteln, Honorarzone bestimmen, Tafelwert ablesen, Prozentsätze der beauftragten Leistungsphasen addieren.
Anrechenbare Kosten als Berechnungsbasis
Grundlage des Honorars sind nicht die Gesamtkosten des Projekts, sondern die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 – im Wesentlichen die Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen) und anteilig die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen). Grundstück, Erschließung, Außenanlagen und Nebenkosten bleiben außen vor. Bei einem Einfamilienhaus mit Gesamtkosten von gut 500.000 € liegen die anrechenbaren Kosten daher oft nur bei etwa 400.000 €.
Honorarzonen I bis V: der Schwierigkeitsgrad
Die HOAI ordnet jedes Gebäude einer von fünf Honorarzonen zu. Zone I steht für sehr einfache Bauten wie offene Lagerhallen, Zone V für höchste Planungsanforderungen wie Krankenhäuser oder Konzertsäle. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus fällt in der Regel in Zone III, anspruchsvolle Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung in Zone IV. Innerhalb jeder Zone existiert eine Spanne vom Basis- bis zum Höchstsatz; der Mittelsatz ist ein verbreiteter Kompromiss in Honorarverhandlungen.
Die Honorartafel als Orientierung
Aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone ergibt sich der Tafelwert der Honorartafel (§ 35 HOAI). Für ein Einfamilienhaus mit 400.000 € anrechenbaren Kosten in Zone III liegt das Grundhonorar am Mittelsatz in der Größenordnung von 48.000 bis 52.000 € für das vollständige Leistungsbild – daraus ergibt sich mit Nebenkosten die oft zitierte Spanne von 50.000 bis 60.000 € für eine Vollbeauftragung.
Seit der HOAI 2021 sind die Tafelwerte nur noch Orientierung, keine Pflicht: Das Honorar dürfen beide Seiten frei vereinbaren. Fehlt eine wirksame Honorarvereinbarung in Textform, gilt automatisch der Basishonorarsatz – schon deshalb lohnt sich ein sauber ausgehandelter Architektenvertrag vor Planungsbeginn.
Kosten nach Leistungsphasen 1 bis 9
Die HOAI teilt die Architektenarbeit in neun Leistungsphasen (LP) und weist jeder Phase einen Prozentanteil am Gesamthonorar zu (§ 34 HOAI). Auffällig: Die Bauüberwachung in Leistungsphase 8 ist mit 32 Prozent der mit Abstand größte Einzelposten.
| Leistungsphase | Bezeichnung | Anteil am Honorar | Beispiel bei 50.000 € Honorar |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | 1.000 € |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % | 3.500 € |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | 7.500 € |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | 1.500 € |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | 12.500 € |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 5.000 € |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | 2.000 € |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauüberwachung) | 32 % | 16.000 € |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | 1.000 € |
Die folgende Übersicht zeigt die neun Leistungsphasen mit ihren Honoraranteilen im grafischen Verlauf.
Grafik einbetten
Teilbeauftragung: nur Leistungsphasen 1 bis 4
Niemand muss alle neun Phasen beauftragen. Verbreitet ist die Teilbeauftragung bis zur Genehmigungsplanung: Die Leistungsphasen 1 bis 4 summieren sich auf rund 27 Prozent des vollen Honorars. In der Entwurfsphase entsteht dabei der Kern des Projekts – ein durchdachter Entwurf samt Grundriss-Planung entscheidet später über Wohnqualität und Baukosten gleichermaßen. Wer anschließend mit einem Generalunternehmer baut, spart die Phasen 5 bis 9, trägt aber mehr Eigenverantwortung.
Was kostet ein Architekt für einen Bauantrag?
Für die Genehmigungsplanung inklusive der vorbereitenden Phasen fallen beim typischen Einfamilienhaus etwa 13.000 bis 16.000 € an. Darin enthalten sind die Bauvorlagen, also alle Zeichnungen, Berechnungen und Formulare für die Baubehörde. Die Verwaltungsgebühren der Behörde kommen separat hinzu. Bei unklarer Genehmigungslage empfiehlt sich vorab eine Bauvoranfrage (meist 500 bis 2.000 €).
Achten Sie bei einer Teilbeauftragung darauf, dass der Planer in Ihrem Bundesland bauvorlageberechtigt ist – sonst darf er den Bauantrag nicht einreichen. Kleine Vorhaben wie Garagen oder Anbauten sind je nach Landesbauordnung teils verfahrensfrei; ein kurzes Gespräch mit dem Bauamt vor der Beauftragung schafft Klarheit.
Kosten nach Projektart: Neubau, Umbau, Sanierung und Anbau
Die Projektart verschiebt die Honorarlogik teils erheblich. Beim Neubau greift die Standardsystematik, im Bestand kommen Zuschläge und höhere Honorarzonen ins Spiel.
| Projektart | Besonderheit bei der Honorarberechnung | Honorar-Größenordnung |
|---|---|---|
| Neubau Einfamilienhaus | Meist Honorarzone III, Standardberechnung | ca. 50.000–60.000 € bei Vollbeauftragung (400.000 € anrechenbare Kosten) |
| Umbau / Modernisierung | Umbauzuschlag von etwa 20–33 %, oft höhere Zone | häufig 12–18 % der Umbausumme |
| Sanierung im Bestand | Bestandsaufnahme als Zusatzleistung, Umbauzuschlag | je nach Umfang ca. 10–18 % der Sanierungskosten |
| Anbau / Aufstockung | Kleine Bausumme, daher hoher Prozentanteil | ca. 15.000–25.000 € bei 150.000 € Bausumme |
| Nur Genehmigungsplanung (LP 1–4) | ca. 27 % des vollen Honorars | ca. 13.000–16.000 € beim Einfamilienhaus |
Was kostet ein Architekt beim Hausbau eines Einfamilienhauses?
Beim klassischen Neubau eines Einfamilienhauses ist die Rechnung am klarsten: anrechenbare Kosten um 400.000 €, Honorarzone III, Vollbeauftragung – das ergibt die genannte Größenordnung von 50.000 bis 60.000 €. Wer ein architektonisch anspruchsvolleres Haus mit Zone-IV-Einstufung plant, liegt entsprechend höher. Sparpotenzial bietet vor allem der Leistungsumfang, weniger der Honorarsatz.
Was kostet ein Architekt für einen Umbau oder eine Sanierung?
Im Bestand steigt der Planungsaufwand: Der Architekt muss vorhandene Substanz aufnehmen, Überraschungen einkalkulieren und Gewerke kleinteiliger koordinieren. Dafür sieht die HOAI einen Umbauzuschlag vor, üblich sind 20 bis 33 Prozent auf das Grundhonorar. Unterm Strich liegen die Architektenkosten bei Umbauten häufig bei 12 bis 18 Prozent der Bausumme – relativ mehr als beim Neubau, absolut meist deutlich weniger. Die Abwägung Umbau statt Neubau sollte Honorar- und Baukosten deshalb immer gemeinsam betrachten.
Was kostet ein Architekt für einen Anbau?
Anbauten und Aufstockungen sind honorartechnisch kleine Projekte mit großem Planungsanteil: Bei einer Bausumme von 150.000 € sind 15.000 bis 25.000 € Honorar realistisch, je nach Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad. Da Anbauten in die Statik des Bestands eingreifen, ist an der Planung kaum zu sparen.
Was kostet ein Architekt pro Stunde?
Für Beratungen, kleine Umbauten, Gutachten oder Leistungen außerhalb der HOAI-Leistungsbilder rechnen Architekten nach Zeit ab. Übliche Stundensätze bewegen sich zwischen 80 und 150 €, in Ballungsräumen und bei spezialisierten Büros auch darüber. Eine zweistündige Erstberatung kostet damit etwa 160 bis 300 €. Bei Stundenhonoraren gilt: Aufwandsschätzung und Obergrenze schriftlich vereinbaren.
Praxisbeispiel: Architektenkosten für ein Einfamilienhaus
Wie die Bausteine zusammenwirken, zeigt eine Beispielrechnung für einen Neubau mit 400.000 € anrechenbaren Kosten, Honorarzone III, Vollbeauftragung zum Mittelsatz. Die Werte sind Orientierungsgrößen.
| Rechenschritt | Ansatz | Betrag |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten (KG 300 + anteilig 400 nach DIN 276) | Kostenberechnung | 400.000 € |
| Honorarzone / Satz | Zone III, Mittelsatz | — |
| Grundhonorar laut Honorartafel (Orientierungswert) | LP 1–9, 100 % | ca. 48.000–52.000 € |
| Nebenkosten (Pauschale) | ca. 5–8 % auf das Honorar | ca. 2.500–4.000 € |
| Gesamthonorar netto (Größenordnung) | Vollbeauftragung | ca. 50.000–56.000 € |
| Gesamtkosten inkl. Umsatzsteuer | 19 % USt. | ca. 60.000–67.000 € |
Wird nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt, reduziert sich das Grundhonorar auf rund 27 Prozent – also auf etwa 13.000 bis 16.000 € zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Lohnt sich ein Architekt? Der Mehrwert hinter dem Honorar
Das Honorar ist nur die eine Seite der Rechnung. Auf der anderen stehen Leistungen, die sich direkt in Geld bemessen lassen: Ein erfahrener Architekt steuert die Kosten über alle Phasen, erstellt belastbare Kostenberechnungen und erkennt Budgetabweichungen früh. Bei der Ausschreibung holt er vergleichbare Angebote ein und verhandelt mit Handwerksbetrieben – Einsparungen von mehreren Prozent der Bausumme sind keine Seltenheit. In der Bauüberwachung dokumentiert er Mängel, prüft Rechnungen und nimmt Gewerke ab, bevor Folgeschäden teuer werden.
Hinzu kommt der planerische Mehrwert: durchdachte Grundrisse, passgenaue Lösungen für das Grundstück, werthaltige Gestaltung. Pauschal „lohnt“ sich ein Architekt vor allem bei individuellen, komplexen oder bestandsgeprägten Vorhaben – beim einfachen Typenhaus vom Bauträger ist der Bedarf geringer.
Architekt oder Bauingenieur? Unterschiede und Kosten
Neben Architekten planen auch Bauingenieure und Bauplaner Gebäude. Der Unterschied liegt im Profil: Der Bauingenieur kommt von der Konstruktion – Statik, Bauphysik, Tragwerk –, der Architekt vom Entwurf – Raum, Funktion, Gestaltung. Beide können nach HOAI-Systematik abrechnen; Bauingenieure und Bauplaner kalkulieren in der Praxis aber oft niedrigere Sätze. Für ein schlichtes Standardvorhaben kann ein Bauplaner genügen; wer individuell baut oder im Bestand arbeitet, profitiert stärker von der Entwurfs- und Koordinationskompetenz des Architekten. Wichtig in beiden Fällen: die Bauvorlageberechtigung nach Landesbauordnung.
Versteckte Kosten: Nebenkosten, Zuschläge und Vertragsfallen
Wer Honorarangebote vergleicht, sollte auf die Posten jenseits des Grundhonorars achten. Die Nebenkosten – Druck, Fahrten, Vervielfältigungen – werden meist als Pauschale von 5 bis 10 Prozent auf das Honorar aufgeschlagen. Der Umbauzuschlag kann ein Bestandsprojekt um ein Viertel verteuern. Besondere Leistungen wie Bestandsaufnahme, Wärmeschutznachweise, Außenanlagenplanung oder ein Bautagebuch sind im Grundleistungskatalog nicht enthalten und kosten extra. Auch Planungsänderungen nach Freigabe des Entwurfs lösen Zusatzhonorar aus und können sich summieren.
Lassen Sie sich jedes Honorarangebot nach Leistungsphasen, Nebenkosten, Zuschlägen und Besonderen Leistungen aufgeschlüsselt geben und vergleichen Sie mindestens zwei Büros. Eine Pauschale wirkt bequem, verschleiert aber schnell, welcher Leistungsumfang tatsächlich vereinbart ist – im Streitfall zählt allein der Vertragstext.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Architekt – und wie viel sollten Bauherren einplanen?
Bei einer Vollbeauftragung über alle neun Leistungsphasen liegt das Honorar meist bei 10 bis 15 Prozent der Baukosten. Für ein Einfamilienhaus mit 400.000 € anrechenbaren Kosten bedeutet das eine Größenordnung von 50.000 bis 60.000 €. Wer nur Teilleistungen beauftragt, etwa die Planung bis zum Bauantrag, zahlt entsprechend weniger – grob ein Viertel bis ein Drittel des vollen Honorars. Die genaue Höhe ist seit der HOAI 2021 frei verhandelbar.
Wie teuer ist ein Architekt im Verhältnis zu den Baukosten?
Die HOAI koppelt das Honorar an die anrechenbaren Kosten: Je größer das Bauvolumen, desto höher das Honorar in absoluten Zahlen – der prozentuale Anteil sinkt aber mit steigender Bausumme, weil die Honorartafel degressiv gestaffelt ist. Beim Neubau eines Einfamilienhauses sind 10 bis 15 Prozent üblich; bei kleinen Projekten wie Umbauten oder Anbauten kann der Anteil darüber liegen.
Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus der Honorarzone III mit 400.000 € anrechenbaren Kosten weist die Honorartafel der HOAI 2021 am Mittelsatz ein Grundhonorar von rund 48.000 bis 52.000 € aus. Mit Nebenkosten ergibt sich für die Vollbeauftragung eine Größenordnung von 50.000 bis 60.000 € netto. Eine reine Genehmigungsplanung kostet deutlich weniger, beim typischen Einfamilienhaus etwa 13.000 bis 16.000 €.
Was kostet ein Architekt für einen Umbau?
Bei Umbauten und Modernisierungen wird auf das Grundhonorar ein Umbauzuschlag erhoben, der den Mehraufwand im Bestand abbildet – üblich sind 20 bis 33 Prozent. Zusätzlich werden Bestandsprojekte wegen ihrer Komplexität häufig in eine höhere Honorarzone eingeordnet. In Summe liegen die Architektenkosten beim Umbau erfahrungsgemäß bei 12 bis 18 Prozent der Umbausumme, abhängig vom Zustand der Substanz und vom beauftragten Leistungsumfang.
Was kostet eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage klärt vor dem eigentlichen Bauantrag, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Für die Ausarbeitung durch einen Architekten fallen je nach Aufwand meist 500 bis 2.000 € Honorar an; hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Baubehörde von etwa 50 bis 500 €. Bei unsicherer Rechtslage ist die Bauvoranfrage eine vergleichsweise günstige Absicherung gegen teure Fehlplanungen.
Was ist ein Architektenhaus und was kostet es?
Ein Architektenhaus ist ein individuell geplantes Gebäude, das ein Architekt eigens für das Grundstück und die Wünsche der Bauherren entwirft – im Gegensatz zum standardisierten Typenhaus eines Fertighausanbieters. Durch Planungshonorar und individuelle Ausführung liegt es preislich meist über vergleichbaren Typenhäusern; Mehrkosten in der Größenordnung von 10 bis 20 Prozent sind realistisch.
Was kostet ein Architekt pro Stunde?
Übliche Stundensätze liegen zwischen 80 und 150 €, bei erfahrenen Büros in Großstädten auch darüber. Nach Stunden abgerechnet werden vor allem Beratungen, kleine Umbauten, Gutachten und Leistungen außerhalb der HOAI-Leistungsbilder. Für umfangreiche Planungen ist ein nach Leistungsphasen gegliedertes Honorar meist transparenter. Wichtig bei Zeithonoraren: vorab eine Aufwandsschätzung einholen und eine Obergrenze schriftlich vereinbaren.
Was kostet ein Architekt für einen Bauantrag?
Die Genehmigungsplanung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 und summiert sich auf rund 27 Prozent des vollen Honorars. Beim Einfamilienhaus mit 400.000 € anrechenbaren Kosten entspricht das etwa 13.000 bis 16.000 €. Enthalten sind alle Bauvorlagen für die Behörde – Zeichnungen, Berechnungen, Formulare. Die Gebühren des Bauamts kommen separat hinzu und richten sich nach Bausumme und Landesrecht.
Kann man das Architektenhonorar verhandeln?
Ja. Seit der HOAI 2021 gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr; das Honorar ist frei verhandelbar, die Honorartafeln dienen nur noch als Orientierung. Verhandeln lassen sich der Satz innerhalb der Tafelspanne, der Leistungsumfang, die Nebenkostenpauschale und der Umgang mit Besonderen Leistungen. Wichtig: Ohne wirksame Vereinbarung in Textform gilt automatisch der Basishonorarsatz als vereinbart.
Kann man einen Architekten nur für den Bauantrag beauftragen?
Das ist möglich und bei einfachen Vorhaben verbreitet: Beauftragt werden dann nur die Leistungsphasen 1 bis 4 bis zur eingereichten Genehmigungsplanung. Zu beachten ist, dass der Entwurfsverfasser nach der jeweiligen Landesbauordnung bauvorlageberechtigt sein muss. Für die anschließende Ausführung tragen Bauherren mehr Eigenverantwortung bei Ausschreibung, Vergabe und Qualitätskontrolle. Dafür spart die Teilbeauftragung spürbar Honorar.
Welche Leistungsphasen umfasst eine Vollbeauftragung?
Eine Vollbeauftragung umfasst alle neun Leistungsphasen der HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Den größten Anteil hat die Objektüberwachung in Leistungsphase 8 mit 32 Prozent des Honorars, gefolgt von der Ausführungsplanung mit 25 Prozent. Die frühen Phasen 1 bis 4 machen zusammen rund 27 Prozent aus.
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Berechnungsbasis des HOAI-Honorars. Sie umfassen im Wesentlichen die Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen) und anteilig die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) nach DIN 276. Grundstück, Erschließung, Außenanlagen und Baunebenkosten zählen nicht dazu. Die anrechenbaren Kosten liegen deshalb deutlich unter den Gesamtkosten eines Projekts. Maßgeblich ist die Kostenberechnung, die der Planer zum Ende der Entwurfsplanung aufstellt.
Was ist der Umbauzuschlag?
Der Umbauzuschlag honoriert den Mehraufwand beim Planen und Bauen im Bestand: Bestandsaufnahme, unvorhersehbare Zustände der Substanz, kleinteiligere Koordination der Gewerke. Üblich sind Zuschläge von 20 bis 33 Prozent auf das Grundhonorar, bei besonders schwierigen Objekten auch mehr. Die konkrete Höhe wird individuell im Architektenvertrag vereinbart und sollte dort ausdrücklich beziffert sein.
Sind Nebenkosten im Architektenhonorar enthalten?
Nein, Nebenkosten kommen zum Honorar hinzu. Dazu zählen Druck- und Plotkosten, Fahrt- und Reisekosten sowie Vervielfältigungen und Dokumentation. Üblich ist eine Pauschale von 5 bis 10 Prozent auf das Nettohonorar. Auch die Umsatzsteuer von 19 Prozent kommt auf das gesamte Honorar obendrauf. Beide Posten sollten im Vertrag eindeutig geregelt sein.
Ist ein Bauingenieur günstiger als ein Architekt?
Häufig ja, zumindest nominell: Bauingenieure und Bauplaner kalkulieren bei einfachen Standardvorhaben oft niedrigere Sätze. Ihr Schwerpunkt liegt auf Konstruktion und Statik, weniger auf Entwurf, Raumkonzept und Gestaltung. Für ein schlichtes Vorhaben kann ein Bauplaner ausreichen; bei individuellen Häusern und Bestandsprojekten ist die Entwurfs- und Koordinationskompetenz des Architekten meist die bessere Investition.
Fazit
Was ein Architekt kostet, lässt sich mit der HOAI-Systematik gut eingrenzen: Anrechenbare Kosten, Honorarzone und Leistungsumfang bestimmen das Honorar, das bei der Vollbeauftragung eines Einfamilienhauses in der Größenordnung von 50.000 bis 60.000 € liegt – rund 10 bis 15 Prozent der Baukosten. Wer nur bis zum Bauantrag plant, kommt mit etwa einem Viertel davon aus; für kleine Leistungen gelten Stundensätze von 80 bis 150 €.
Seit 2021 ist all das Verhandlungssache: Die HOAI liefert die Rechenlogik, aber keinen Zwang. Entscheidend ist ein sauber aufgeschlüsseltes Angebot mit klarem Leistungsbild, geregelten Nebenkosten und bezifferten Zuschlägen. Richtig eingesetzt, verdient ein guter Architekt über Kostensteuerung, Ausschreibung und Bauüberwachung einen Teil seines Honorars wieder herein.